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Immobilien in Weimar vor Wind und Wetter schützen

Immobilien richtig schützen kann sowohl physikalisch als auch elementar gemeint sein. Mit einer Gebäudeversicherung beispielsweise, kann ein Hausbesitzer seine Immobilie finanziell gegen Schäden schützen. Physikalische Schäden, die durch Gewitter, Sturm oder Überschwemmungen entstehen können, wird mit einer solchen Versicherung natürlich nicht vorgebeugt. Gegen Schäden durch einen Blitz können beispielsweise Blitzableiter eingesetzt werden. Diverse Unternehmen bieten entsprechende Technik an, die beispielsweise während des Hausbaus integriert werden können. Gegen Wasser im Keller können Pumpen oder andere Mechanismen eingesetzt werden. Gegen andere Schäden, wie zum Beispiel am Dach,  gibt es ebenfalls physikalische Schutzmechanismen. Nützen diese nichts, dann kann eine Immobilie in Weimar mit einer entsprechenden Versicherung geschützt werden.

Immobilien in Weimar schützen mit einer Wohngebäudeversicherung

Finanzieller Schaden durch Unwetter, wie Gewitter, ist schnell entstanden

Leider nehmen die finanziellen Schäden durch Unwetter immer mehr zu. Zu den möglichen Schäden Verursachern gehören beispielsweise Hagel, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Auch Schneedruck und Lawinen können zu hohen Schäden führen. Das gilt auch für Überschwemmungen. Einige Schäden Varianten sind regional eher wahrscheinlich als andere. Generell ist es ratsam, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die regional wahrscheinliche Schäden sowie weitere Schaden Varianten umfasst. Eine sogenannte Standard-Wohngebäudeversicherung deckt meist nur Schäden ab, die durch Blitzschlag, Hagel, Sturm und Leitungswasser verursacht werden. Weitere Schaden Verursacher wie Schneedruck, Überschwemmungen, Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben sind in einer Standard-Wohngebäudeversicherung meist nicht abgedeckt. Dabei ist eine Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden auch bei einer Immobilie in Weimar möglich. So kann eine solche Versicherung Schäden abdecken, die durch uferübertretende Gewässer entstehen. Wenn sich durch Starkregen das Wasser staut und Keller überflutet, kann eine solche Versicherung ebenfalls entstehende Schäden übernehmen. Das gilt, je nach Elementarversicherungsschutz auch, wenn Grundwasser an die Erdoberfläche tritt und Schäden verursacht.

Immobilien und Wohngebäudeversicherungen

Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz kann auch dort meistens abgeschlossen werden. Bei solchen Versicherungen sollte allerdings genau auf die Bedingungen geschaut werden. Im Rahmen immer heftiger und häufiger werdender Naturereignisse kann die Risikobewertung anders ausfallen und die zu zahlenden Prämien können sich stark verändert haben. Ob in Weimar ein Prämienanstieg erfolgt ist oder nicht, darüber können Versicherung und Verbraucherzentralen Auskunft geben. So sind beispielsweise Versicherungen in hochwassergefährdeten Gebieten erhältlich, die mit Selbstbehalt abgeschlossen werden können. Bei Gebäudeversicherungen mit Selbstbehalt sollte der Verbraucher unbedingt darauf achten, dass der Selbstbehalt nicht zu hoch angesetzt ist. Auch hier lohnt sich eine Auskunft bei Verbraucherschützern einzuholen und Versicherungen zurate zu ziehen, deren Selbstbehalt nicht so hoch ist.

Gebäudeversicherung und Verbraucherschutz

Verbraucherschützer raten den Besitzern von Immobilien zu einer genauen Überprüfung der Versicherungsbedingungen. So gibt es beispielsweise Versicherungen, die nur zahlen, wenn Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die genauen Klauseln sollten vor dem Vertragsabschluss genau in Erfahrung gebracht und gelesen werden. „Rückstaubecken immer funktionsfähig zu halten“, kann zum Beispiel zu den Konditionen bzw. Bedingungen gehören. Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für eine Immobilie in Weimar sollten daher alle Bedingungen, auch zum Thema Gewitter, genau gelesen werden. Verbraucherschützer oder Verbraucherzentralen können weiterhelfen und eventuell mitteilen, welche Bedingungen seriös sind.

Beispiel für Hochwasserschutzmaßnahmen

Es kann zu den Versicherungsbedingungen gehören, dass wertvolle technische Anlagen in höhere Etagen verlegt werden müssen. Eine solche Schutzmaßnahme kann sich positiv auf die Prämienhöhe auswirken und der Selbstbehalt kann ebenfalls niedriger sein.